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Was mit den Teilstücken geschieht
Die Details dieser Anleitung werden gerade geprüft — im Augenblick stehen hier nur die Sicherheitshinweise.
Nach dem Naturschutzrecht ist es verboten, bestimmte invasive gebietsfremde Pflanzen anzupflanzen oder in der freien Natur wachsen zu lassen, und das Abladen von Garten- oder Teichabfällen in der Landschaft kann sie verbreiten. Überzählige und invasive Pflanzen verantwortungsvoll zu Hause oder über die kommunale Grünabfuhr entsorgen, nie in der freien Natur oder in Gewässern.
- Wo du Hilfe bekommst
- Die Gemeinde (kommunale Abfallwirtschaft) für die Entsorgung von Gartenabfall; die Untere Naturschutzbehörde bei einer invasiven Art in der freien Natur